Verwendung der Zertifizierung, des Zertifikates und des Zertifizierungszeichens

1. Verwendung der Zertifizierung
Wenn bezüglich des QM-Systems und/oder UM-Systems des Auftraggebers eine Zertifizierung durch die syszert GmbH vorliegt, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Sachverhalt entsprechend der gesetzlichen, normativen und vertraglichen Vorgaben zu nutzen.

Die Verwendung der Zertifizierung schließt ein:

  • Äußerungen in schriftlicher, bildlicher oder mündlicher Form über die Tatsache der Zertifizierung.
  • Verwendung von Originalzertifikaten, Ablichtungen der Zertifikate und sonstige Darstellungen der Zertifikate
  • Verwendung des Zertifizierungszeichens mit syszert-Logo.

a) Allgemeine Vorschriften der Nutzung sind hierbei:

  • Bei der Nutzung darf nur auf die tatsächliche Zertifizierungsgrundlage und die Aussage der Zertifizierung Bezug genommen werden.
  • Jegliche irreführende Verwendung der Tatsache der Zertifizierung sowie von Zertifikaten und Zeichen ist nicht gestattet.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass er seine Zertifizierung nicht in einer Form anwendet, welche den Zielsetzungen der syszert widersprechen oder die syszert in Verruf bringen kann.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass er keine Erklärungen über die Zertifizierung abgibt, welche die syszert GmbH als nicht autorisiert ansehen kann.
  • Sofern sich der Auftraggeber im Zusammenhang mit den vorliegenden Regularien über die Verwendung der Zertifizierung nicht ausreichend sicher ist, verpflichtet er sich, bei der Zertifizierungsstelle vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen Form der Verwendung einzuholen.
  • Die werbliche Verwendung der Zertifizierung eines QM-Systems und/oder UM-Systems nach Normen in
  • Prospekten, auf Briefbögen, auf Internetseiten und anderen Werbeträgern ist gestattet.
  • Sämtliche Nutzungsrechte der Zertifizierung (einschließlich der Zertifikate und Zeichen) erlöschen mit dem Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats oder einer vorzeitigen Erklärung der Ungültigkeit (z. B. Vertragskündigung, Zertifikatsaussetzung oder Zertifikatsentzug). Es darf nach Ungültigkeitserklärung oder Ablauf keinerlei Werbung mit der Zertifizierung betrieben werden und jeder Anschein einer bestehenden Zertifizierung ist zu vermeiden.
  • Sämtliche Verwendungen der Zertifizierung eines QM-Systems und/oder UM-Systems, des zugehörigen Zertifikats oder Zertifizierungszeichens, die den Schluss zulassen, dass ein Produkt oder eine Leistung bestimmte Qualitätsforderungen erfüllt, sind nicht zulässig. Unzulässig ist insbesondere jegliche Aussage in Verbindung mit dem Zertifizierungszeichen, die den Eindruck erweckt, als handele es sich um von der syszert GmbH zertifizierte Produkte oder Leistungen. Zulässig hingegen sind hierbei Aussagen, die verdeutlichen, dass bestimmte Produkte oder Leistungen von einem Unternehmen oder einer Organisation stammen, die über ein QM-System und/oder UM-System verfügt.
  • Die Zertifizierung, ein Zertifikat oder das Zertifizierungszeichen darf ohne Genehmigung durch die syszert GmbH weder an Dritte noch an Rechtsnachfolger übertragen noch Gegenstand einer Abtretungsvereinbarung, einer Veräußerung oder einer sonstigen erzwungenen rechtlichen Maßnahme sein.
  • Verstöße gegen die vorliegenden Nutzungsbefugnisse sind Verstöße gegen die Zertifizierungsregeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Bei Zertifikatsinhabern können sie Maßnahmen bis zur Aussetzung oder zum Entzug des Zertifikates nach sich ziehen. Jede missbräuchliche Verwendung durch Zertifikatsinhaber oder andere kann die syszert GmbH durch rechtliche Schritte verfolgen.
  • Stellt ein Auftraggeber eine regelwidrige Verwendung der Zertifizierung fest oder wird diesem auf Grund seiner Verwendung der Zertifizierung ein entsprechender Vorwurf gemacht, verpflichtet er sich, die syszert GmbH unverzüglich darüber zu informieren.
  • Personal, welches die Nutzung der Zertifizierung im Unternehmen umsetzt (z. B. Marketing), sollte über die Bedeutung der korrekten Verwendung der Zertifizierung, Zertifikate und Zeichen geschult werden.

2. Verwendung der Zertifikate
Die Verwendung der Zertifikate durch Darstellung der Originalzertifikate, Ablichtungen hiervon oder sonstige
bildliche Darstellungen sind zulässig.

  • Die Darstellung darf nur in den Originalfarben, schwarz/weiß oder in Graustufen erfolgen.
  • Es ist sicherzustellen, dass alle Zertifikatsbestandteile lesbar sind oder bei einer kleineren, nicht vollständig lesbaren Darstellung, alle nicht lesbaren Inhalte vollständig separat erläutert werden.
  • Bei der Darstellung des Zertifikats ist die Darstellung einer ggf. dazugehörigen Anlage nicht verpflichtend, jedoch ist allen Dritten, welchen ein Zertifikat mit Verweis auf eine Anlage zugänglich gemacht wird, auch die zugehörige Anlage auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Zertifikate, welche im Besitz des Auftraggebers sind, verbleiben Eigentum der syszert GmbH und sind, sofern sie nicht durch ihren zeitlichen Ablauf ungültig geworden sind, umgehend nach einer Ungültigkeitserklärung an die syszert GmbH zurückzugeben oder deren Vernichtung ist schriftlich zu bestätigen.

Die Nutzung des Zertifikates ist nicht erlaubt:

  • bei Aussetzung und Zurückziehung des Zertifikates
  • bei Reduzierung des Geltungsbereichs

3. Verwendung des Zertifizierungszeichens mit dem syszert-Logo
Jeder Inhaber eines syszert-Zertifikats, welches die Zertifizierung eines QM-Systems und/oder UM-Systems nach Normen beinhaltet, kann das Zertifizierungszeichen mit syszert-Logo erhalten und gemäß den vorliegenden Regelungen nutzen.

  • Das Nutzungsrecht beschränkt sich strikt auf den Gegenstand der Zertifizierung (z. B. Tätigkeitsgebiete, zertifizierte Unternehmensbereiche, Standorte)
  • Das Zertifizierungszeichen mit syszert-Logo darf nur in der hier abgebildeten Form verwendet werden. Veränderungen am Zertifizierungszeichen sind, mit Ausnahme von maßstabsgerechten Vergrößerungen oder Verkleinerungen und Umwandlung in einfarbige Darstellungen oder Graustufen nicht erlaubt. Sonstige Farbabweichungen sind durch die syszert GmbH zu genehmigen.
  • Je nach gewünschter Größe des Zertifizierungszeichens soll es wie folgt verwendet werden.

Die Nutzung des Zertifizierungszeichens ist nicht erlaubt:

  • bei Aussetzung und Zurückziehung des Zertifikates
  • bei Reduzierung des Geltungsbereichs
  • auf Produkten inklusiv Verpackung
  • auf Produktdokumentationen
  • auf Laborberichte, Kalibrierscheinen und Inspektionsberichten
  • auf Kalibiermessungen
  • auf Briefköpfen etc. für mehrere Standorte eines Unternehmens, sofern nicht alle Standorte zertifiziert sind

FO-0065 Index: 06 - gültig seit: 01.10.2016